BTB-Tierheilpraktikerschule – Rechtliche Aspekte
BTB Bildungswerk für
therapeutische Berufe

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BTB-Tierheilpraktikerschule – Rechtliche Aspekte


Keine staatliche Prüfung erforderlich

Im Vergleich zum "Humanheilpraktiker" muß der Tierheilpraktiker keine staatliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt absolvieren, um seinen Beruf ausüben zu dürfen. Theoretisch darf sich jeder ohne irgendwelche Vorkenntnisse "Tierheilpraktiker" nennen. Um aber langfristig in dem Beruf Erfolg zu haben, ist eine umfassende veterinärmedizinisch ausgerichtete Ausbildung notwendig.

Nun haben viele Menschen, die sich für diesen Beruf interessieren, kaum die Zeit, neben ihrer Berufstätigkeit eine Schule mit Präsenzunterricht zu besuchen. Das Bildungswerk für therapeutische Berufe bietet als einzige deutsche Schule eine staatlich zugelassene Ausbildung zum Tierheilpraktiker an: sie besteht aus einem staatlich begutachteten und zugelassenen Fernlehrgang , kombiniert mit 5 zusätzlichen Wochenendseminaren, die alljährlich stattfinden, und zu denen Sie automatisch eingeladen werden.

"Tierheilpraktiker" oder "Praxis für alternative Tiermedizin" ?

Es ist gleichgültig, ob Sie unter der Berufsbezeichnung "Tierheilpraktiker" firmieren oder ob Sie eine "Praxis für alternative Tiermedizin" eröffnen wollen. Sie können beide Bezeichnungen wählen, beide sind erlaubt. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, daß die wirtschaftlichen Aussichten gleich gut sind, gleichgültig, welche Berufsbezeichnung geführt wird.

Der Beruf erfreut sich nun schon seit mehr als 40 Jahren einer großen Beliebtheit Die lange Zeit herrschende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Berufsbezeichnung des Tierheilpraktikers ist seit dem 22.4.1999 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes beendet. Nach diesem Urteil kann der Begriff "Tierheilpraktiker" rechtlich nicht mehr beanstandet werden.

Mehr Informationen zur Tierheilpraktikerausbildung erhalten Sie auf www.naturemed.de/tierheilpraktiker/.
Unser aktuelles Studienprogramm mit weiteren Informationen sowie den Unterlagen zur Studienanmeldung erhalten Sie unter www.naturemed.de/infoanforderung/.



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